DMCA und Entfernung von Inhalten
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Wofür diese Seite da ist
Wohnungen Zürich zeigt Inhalte, die von anderen stammen: Einreichungen von Nutzerinnen und Nutzern sowie Fotos, Logos und Icons aus öffentlichen Quellen. Verletzt etwas davon ein Urheberrecht oder sollte aus einem anderen Grund nicht online sein, erklärt diese Seite, wie es entfernt wird. Es gibt keine Gebühr und kein Formular ausser dem Kontaktformular.
Urheberrechtsmeldung
Eine Meldung über das Kontaktformular enthält:
- das Werk, das verletzt sein soll, oder eine repräsentative Liste bei mehreren
- die genaue Adresse der Seite auf Wohnungen Zürich, auf der es erscheint
- den Namen der meldenden Person und eine Kontaktmöglichkeit
- die Erklärung, nach Treu und Glauben davon auszugehen, dass die Nutzung weder von der Rechteinhaberin, deren Vertretung noch vom Gesetz erlaubt ist
- die Erklärung unter Strafandrohung wegen Falschaussage, dass die Angaben richtig sind und die meldende Person Rechteinhaberin oder zur Vertretung berechtigt ist
- eine physische oder elektronische Unterschrift
Was danach geschieht
Auf eine vollständige Meldung reagieren wir zügig, in der Regel innert weniger Tage: Der Inhalt wird entfernt oder gesperrt, und wo möglich informieren wir die einreichende Person, die mit einer Gegendarstellung antworten kann. Auf eine unvollständige Meldung folgt eine Rückfrage nach dem Fehlenden. Nach einer vollständigen Gegendarstellung stellen wir den Inhalt frühestens zehn und spätestens vierzehn Werktage nach deren Eingang wieder her, sofern die meldende Person uns nicht vorher mitteilt, eine gerichtliche Verfügung gegen die einreichende Person beantragt zu haben.
Gegendarstellung
Wurde ein eigener Inhalt irrtümlich entfernt, geht eine Gegendarstellung über das Kontaktformular, die Folgendes enthält:
- die Adresse der Seite, auf der der Inhalt vor der Entfernung erschien
- die Erklärung unter Strafandrohung wegen Falschaussage, nach Treu und Glauben von einer irrtümlichen Entfernung oder Verwechslung auszugehen
- Name, Anschrift und Telefonnummer
- die Zustimmung zur Zuständigkeit des US-Bundesgerichts für den Bezirk der eigenen Anschrift oder, bei Wohnsitz ausserhalb der USA, jedes Bundesgerichtsbezirks, in dem wir belangt werden können, sowie die Bereitschaft, Zustellungen der meldenden Person anzunehmen
- eine physische oder elektronische Unterschrift
Wiederholte Verstösse
E-Mail-Adressen, Konten und Quellen, die wiederholt rechtsverletzende Inhalte einreichen, werden gesperrt.
Andere Entfernungsanfragen
Nicht jede Entfernung betrifft das Urheberrecht. Das gleiche Kontaktformular dient auch für:
- eine Seite über eine Person, ein Unternehmen oder ein Objekt, die nicht autorisiert wurde oder falsch ist
- eigene Personendaten in der Einreichung einer anderen Person
- Verleumdung oder ein Markenproblem
- etwas selbst Eingereichtes, das zurückgezogen werden soll
Missbrauch dieses Verfahrens
Eine wissentlich falsche Meldung oder Gegendarstellung kann schadenersatzpflichtig machen, nach 17 U.S.C. 512(f) wie nach Schweizer Recht. Offensichtlich missbräuchliche Meldungen können wir unbeachtet lassen.